Freistellung vom Besuch der Schule
Sehr geehrte Ausbilderin, sehr geehrter Ausbilder,
Ihr Auszubildender bzw. Ihre Auszubildende kann in Ausnahmefällen von der Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule beurlaubt werden.
Dafür benötigen wir Ihren Antrag per Brief, Fax oder E-Mail. Die möglichen Beurlaubungsgründe entnehmen Sie bitte dem beigefügten Auszug aus der Schulbesuchsbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg, besonders §5.
Bedingungen für eine Zustimmung sind:
- Angabe des Beurlaubungsgrunds
- Geringe Fehlzeiten und gute Noten
- Der versäumte Unterrichtsstoff ist vom Schüler/von der Schülerin vollständig und unverzüglich ohne weitere Aufforderung nachzuarbeiten.
Der Beurlaubungsantrag muss mindestens eine Woche vorher gestellt werden, bei einer Befreiung bis zu einem Tag beim Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin, ab zwei Tagen bei der Abteilungsleitung.
Zur Arbeitserleichterung können Sie gerne das Formular „Beurlaubungsantrag“ verwenden. Der Klassenlehrer bzw. das Sekretariat nimmt den Antrag gerne entgegen und bemüht sich um eine schnelle Rückmeldung an Sie.
Abteilungsleitung der KBS